Urlaub & Kuren in Polen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem IC-Reiseeck regeln, und mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Mit der Reiseanmeldung-Reisebestätigung bietet der Kunde dem IC-Reiseeck den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Für das Reisebüro IC-Reiseeck als Veranstalter wird der Reisevertrag dann verbindlich. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird IC-Reiseeck dem Kunden eine Reisebestätigung (Buchungsbestätigung) aushändigen. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, so liegt der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag bei., an dem das Reisebüro IC-Reiseeck 10 Tage gebunden ist und den der Reisende durch Rückbestätigung innerhalb dieser Frist annehmen kann.
2. Inhalt des Reisevertrages
Den Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und der Buchungsbestätigung vom Reisebüro IC-Reiseeck. Einbezogen in den Reisevertrag sind die Reisebedingungen des Veranstalters, sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstige Erläuterungen zu den einzelnen Reisen, soweit nicht in Buchung und Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Am Reiseziel bei Dritten gebuchte bzw. in Auftrag gegebene ärztliche Heilbehandlungen, medizinische Betreuungen und Anwendungen sowie andere zusätzliche Leistungen werden nicht Bestandteil des mit dem Reisebüro IC-Reiseeck geschlossenen Reisevertrages.
2.2 Vermittelt das Reisebüro IC-Reiseeck ausdrücklich in fremden Namen für einzelne Reiseleistungen z,B. Ferienhäuser, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen, Flugreisen etc. oder Reiseprogramme fremder Reiseveranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden. Die Vertragsbedingungen dieses Leistungserbringer werden den Reisenden ausgehändigt.
3. Zahlung
Bei Vertragsabschluss ( Buchungsbestätigung ) für die von Ihnen gewählte Reise ( Unterkunft ) ist eine Anzahlung i.H.v. 10% des Gesamtpreises zu entrichten. Die Restzahlung wird durch Barzahlung oder Überweisung auf unser Konto bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig, spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines § 651 k Abs. 3 BGB gefordert werden.
3.2 Abweichungen ergeben sich möglicherweise durch eigene Regelungen des gewählten Leistungsträgers, ( Reiseveranstalter ) die in deren Geschäftsbedingungen vermerkt sind.
4. Leistungs- und Preisänderung
Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Preise nicht beeinträchtigen.
Das Reisebüro IC-Reiseeck behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigem, unvorhersehbaren Gründen ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt. Preisänderungen die 10% des Gesamtpreises übersteigen, ist der der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Ihre Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so sind folgende Stornogebühren pro Reisendem zu zahlen.
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
- ab 30 bis 15 Tag vor Reiseantritt 40%
- ab 15.bis 7 Tag vor Reiseantritt 60%
- ab 7 Tag vor Reiseantritt 95%
Eine nicht bis zum Reiseantritt stornierte Reise kann nicht mehr storniert werden.
Um die Stornogebühren für Sie so niedrig wie möglich zu halten, schließen Sie bei Buchung eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Diese wird zzgl. Vom Reisepreis extra berechnet. Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie bei uns im Reisebüro. Auf Wunsch des Kunden nimmt das Reisebüro IC-Reiseeck Umbuchungen der Reiseanmeldung vor. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reiseantritts, der Reisedauer, des Reiseziels und der Unterkunft. Eine Umbuchung wird wie ein Rücktritt mit nachfolgender Neubuchung behandelt. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehen Mehrkosten von mindestens 15,00 EUR.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1. Rücktritt
Das Reisebüro IC-Reiseeck ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
6.2. Kündigung
Nach Reiseantritt können wir den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns von einem Reiseteilnehmer nachhaltig gestört wird oder sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Kündigt IC-Reiseeck , so behält IC-Reiseeck den Anspruch auf den Reisepreis. Es wird jedoch der Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile angerechnet, die IC-Reiseeck aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen
7.1. Vor Reisebeginn
Das Reisebüro IC-Reiseeck als auch der Reiseteilnehmer können vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn infolge bei Vertragsabschluß die Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen etc. In diesem Fall erhalten Sie den gesamten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Beim Abschluss einer Reiseabruch-Versicherung werden wir Ihnen bei vorzeitigem Abbruch der Reise die ersparten Aufwendungen erstattet.
9. Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters für vertragliche Schadensersatzansprüche ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit wir als Reiseveranstalter für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist. Gelten für ein vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleitung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können wir uns als Reiseveranstalter Ihnen gegenüber hierauf berufen, das die Leistungsträger nicht für Verspätungen von Bussen und Schiffen haften, so das wir auch nicht für das Nichterreichen von Anschlüssen einzutreten haben. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
10. Gewährleistung
10.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand z.B. bei Vorliegen eines objektiven Mißverhältnisses zwischen Aufwand und Ereignis so können Sie Abhilfe nicht beanspruchen. Das gleiche gilt wenn der Mangel objektiv nicht beseitigt werden kann. Wir sind berechtigt, Abhilfe durch Zuverfügungstellung einer gleich oder höherwertigen Leistung zu schaffen. Helfen wir dem Mangel innerhalb einer von Ihnen zu setzenden, angemessenen Frist nicht ab, obwohl wir zur Abhilfe auch in Form einer Ersatzleistung können Sie nur ablehnen, wenn diese für Sie unzumutbar ist.
10.2. Minderung bei nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
10.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig wenn IC-Reiseeck keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom IC-Reiseeck verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
10.4. Schadenersatz Der Reisekunde kann der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den das IC-Reiseeck nicht zu vertreten hat.
11. Ausschlußfrist, Verjährung, Abtretungen
Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§651c bis §651f BGB) hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende direkt gegenüber IC-Reiseeck geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsmeldung schriftlich vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
11.1. Ansprüche nach § 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisekunden und IC-Reiseeck Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine Vertragspartei die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. Die Abtretung von Ansprüchen des Reisekunden gegen IC-Reiseeck an Dritte, auch an Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen.
12. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der oben genannten Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung der Reise geändert werden sollten. Im Rahmen des Möglichen werden wir Sie über wichtige Änderungen der allgemeinen Vorschriften informieren.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand: Sitz des Veranstalters.
14. Sonstige Bestimmungen
Für Druck und Rechenfehler haftet IC-Reiseeck nicht. Wir behalten uns vor, nachträglich preisliche und rechtliche Änderungen der Reisebedingungen vorzunehmen, sofern wir von gesetzlicher Seite dazu veranlasst werden.
Reiseveranstalter
IC-Reiseeck
Berliner Str. 42
16303 Schwedt/ Oder
Tel.: 03332/836066
Fax.: 03332/836095
Geschäftsführerin: Iwona Czajkowska
Stand: 31.12.2011